Schulordnung

Die Schulordnung der Musikschule Am Alten Rhein legt die grundlegenden Regeln und Abläufe des Unterrichts fest. Sie regelt unter anderem:

  • Aufnahme und Zulassung von Schüler:innen
  • Grundlagen zum Schulgeld
  • Rechte und Pflichten von Schüler:innen und Eltern
  • Rahmenbedingungen für den Unterricht

Ziel der Schulordnung ist es, einen geordneten, fairen und transparenten Ablauf des Musikunterrichts zu gewährleisten und die musikalische Entwicklung aller Lernenden optimal zu unterstützen.