Die Zweckverbandsvereinbarung regelt den organisatorischen Aufbau der Musikschule.
Das Organigramm bildet den Aufbau der Schule ab.
Gemeinderat Thal
Stadtrat Rheineck
Gemeinderat St. Magrethen
Zweckverband Musikschule Am Alten Rhein Delegiertenversammlung (DV)
(je 2 Vertreter der Mitgliedsgemeinden) Vorsitz: Präsidium MSAAR
Verwaltungsrat (VR)
(4 Mitglieder aus DV) Vorsitz: Präsidium MSAAR